Kirchliche Feiertage

Kirchliche Feiertage – eine Übersicht

  • Advent: Die vier Adventstage, die auf die Ankunft bzw. Geburt Christi vorbereiten, fallen jedes Jahr wieder je auf einen Sonntag. Sie werden insofern nicht als gesetzliche Feiertage betrachtet – im Gegenteil. Als eine der wenigen Ausnahmen im Jahr, werden hier oftmals bundesweit Geschäfte für Weihnachtseinkäufe geöffnet.
  • 25. Dezember, 1. Weihnachtsfeiertag: Es wird das Fest der Geburt Jesu gefeiert – deutschlandweit. Als gesetzlicher Feiertag anerkannt.
  • 26. Dezember, 2. Weihnachtsfeiertag: Die Kirche begeht diesen Tag als Stephanstag. Stephanus war Diakon in Jerusalem, wurde verfolgt und gesteinigt und gilt als Vorläufer des Apostels Paulus. Auch der 26.12. ist ein für alle arbeitsfreier, da gesetzlicher Feiertag.
  • 1. Januar, Neujahr: Hochfest der heiligen Maria, Mutter Gottes: Natale Sanctae Mariae. Wir alle wissen, dass wir an diesem Tag erlaubterweise ausschlafen dürfen.
  • 6. Januar, Heilige Drei Könige: Erscheinung und das Kommen des Herrn: Epiphanie wird gefeiert. Nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gesetzlich anerkannter Feiertag. Für alle anderen Erinnerung daran, endlich wieder den Christbaum zu entsorgen.
  • Karfreitag, Klagefreitag: Es wird an diesem Freitag vor dem Osterfest des Leidens und des Todes Jesu gedacht. Und zwar in jedem Bundesland – zumindest ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag.
  • Ostersonntag: Das Fest der Auferstehung Jesu Christus. Es ist das älteste und höchste Fest im Kirchenjahr. Es wird die Erlösung gefeiert, die durch die Auferstehung des Herren vollendet wurde. Ein Bundesland übergreifender gesetzlicher Feiertag ebenso wie
  • Ostermontag, der zweite Feiertag im Zeichen des Osterfestes. Am Ostersonntag wird das Fasten beendet und somit beginnt am Ostermontag wieder die alltägliche Messe.
  • An Christi Himmelfahrt ist Jesus in den Himmel zu seinem Vater aufgefahren. Das Datum richtet sich nach Ostern und variiert jährlich: Der Feiertag wird sechs Wochen nach Ostern bzw. 39 Tage nach dem Ostersonntag gefeiert. Christi Himmelfahrt ist ebenfalls ein deutschlandweit anerkannter, arbeitsfreier Feiertag.
  • Pfingstsonntag: 50 Tage nach Ostern wird her dem Heiligen Geist gedacht, den Gott gesandt hat und der an den auferstandenen Jesus denken lässt. Da ein Sonntag in Deutschland generell arbeitsfrei ist, ist mit Pfingstmontag ein zusätzlicher Tag zum Vertiefen des Pfingstsonntags und als gesetzlicher Feiertag geschaffen worden.
  • Fronleichnam: Am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitssonntag wird Fronleichnam gefeiert. Fronleichnam bedeutet: Leib Christi. Es ist das Hochfest des Leibes und Blutes Jesu. Gesetzlicher Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
  • 8. August, Friedensfest, Augsburg: Die Protestanten feiern in Augsburg das 1648 eingeleitete Ende der Unterdrückung durch den Westfälischen Frieden im 30jährigen Krieg. In keinem Bundesland als gesetzlicher Feiertag festgesetzt.
  • 15. August, Mariä Himmelfahrt: Es wird die Aufnahme Marias in den Himmel gefeiert. Gesetzlich nur im Saarland als Feiertag anerkannt.
  • 31. Oktober, Reformationstag: Gedenken der Protestanten an die Reformation der Kirche durch Martin Luther. Gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • 1. November, Allerheiligen: An Allerheiligen wird aller je heilig gesprochenen Personen gedacht. Die Regierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben diesen Tag als gesetzlichen Feiertag anerkannt.
  • Buß- und Bettag: Dieser Tag fällt immer auf den Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag vor dem Ende des evangelischen Kirchenjahres. Einzig in Sachsen wird er gesetzlich abgehalten.